Einleitung
Die Frage, ob das Fischen ohne einen gültigen Fischereischein, auch bekannt als Touristenfischereischein, legal ist, beschäftigt viele Touristen und Hobbyfischer weltweit. In den letzten Jahren hat das Angeln an Popularität gewonnen, insbesondere bei Naturfreunden, die die Erholung in Gewässern suchen. Dieser Blogbeitrag zielt darauf ab, die gesetzlichen Bestimmungen zum Angeln ohne Fischereischein zu beleuchten und die Grenzen, die dabei zu beachten sind, aufzuzeigen.
Für viele Reisende stellt sich die Frage, ob sie in fremden Gewässern angeln dürfen, ohne den speziellen Touristenfischereischein beantragen zu müssen. Die Regelungen variieren je nach Land und Region, was die Thematik noch komplexer macht. In einigen Ländern können Touristen eine Sondergenehmigung zum Fischen erhalten, die es ihnen ermöglicht, auch ohne umfangreiche Kenntnisse über die lokale Fischereiordnung mit der Angelrute ans Wasser zu gehen. In anderen Fällen kann der Mangel an einem offiziellen Fischereischein zu rechtlichen Konsequenzen führen, die von Geldstrafen bis hin zu Beschlagnahmungen der Ausrüstung reichen können.
Sowohl Hobbyangler als auch berufliche Fischer sind angehalten, die jeweiligen Bestimmungen zu beachten, um ihren Freizeitspaß nicht durch rechtliche Auseinandersetzungen zu gefährden. Neben rechtlichen Aspekten spielen auch Umweltfragen eine Rolle, da unerlaubtes Fischen negative Auswirkungen auf die lokale Fauna und Flora haben kann. Dieser Blogbeitrag wird sich eingehender mit diesen Fragestellungen auseinandersetzen und wertvolle Informationen für Touristen und Freizeitangler bereitstellen, die sich mit dem Thema Fischen ohne Fischereischein beschäftigen.
Was genau ist ein Touristenfischereischein?
Nach wie vor ist der Touristenfischereischein sehr umstritten. Immerhin kann hier jeder, der gerade Lust hat, ohne Wissen und Kenntnisse fischen gehen, während alle anderen Angler zuvor einen Kurs belegen, Prüfungen ablegen müssen und -im Verhältnis- auch finanziell mehr belastet sind.
Diese Sonderregelung für Reisende soll den Tourismus unterstützen, und das Interesse an der Natur und den heimischen Gewässern fördern. Wie gesagt, man kann darüber streiten wie sinnvoll diese Regelung ist. Dennoch bleibt der reguläre Fischereischein der umfassendere Nachweis von Kompetenzen, die über gelegentliches Fischen hinausgehen. In einigen Bundesländern ist es sogar zwingend erforderlich, zusätzlich zum Touristenfischereischein in der Heimat auch einen regulären Fischereischein zu haben.
Der Touristenfischereischein in den Bundesländern
Wer hätte es anders erwartet, in Deutschland variieren die Regelungen und Anforderungen für den Touristenfischereischein erheblich von Bundesland zu Bundesland. Der Touristenfischereischein ermöglicht es Gästen, in Gewässern des jeweiligen Bundeslandes zu angeln, ohne über eine reguläre Fischereilizenz zu verfügen. Um diesen Schein zu beantragen, müssen Angler jedoch in jedem Bundesland unterschiedliche Kriterien erfüllen und entsprechende Dokumente vorlegen.
In vielen Bundesländern, wie beispielsweise Bayern, ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich, um den Touristenfischereischein zu erhalten. Darüber hinaus müssen Angler in der Regel ein Merkblatt zur Fischereivorschrift unterzeichnen, welches ihnen die geltenden Regeln und Bestimmungen vermittelt. Einige Länder bieten zudem eine spezielle Fangstatistik an, die während der Angeltour ausgefüllt werden muss.
Bundesland | Paragraph im Fischereigesetz | Bedingungen | Strafen bei Zuwiderhandlung | Link zum Landesanglerverband |
Baden-Württemberg | § 29 (Fischereigesetz BW) | Gültiger Ausweis, max. 30 Tage gültig | Geldbußen bis zu 500 Euro | |
Bayern | § 22 (Fischereigesetz BY) | Gültiger Ausweis, max. 21 Tage gültig | Geldbußen bis zu 1000 Euro | |
Berlin | § 12 (Fischereigesetz Bln) | Gültiger Ausweis, max. 14 Tage gültig | Geldbußen bis zu 500 Euro | |
Brandenburg | § 18 (Fischereigesetz BB) | Gültiger Ausweis, max. 30 Tage gültig | Geldbußen bis zu 1000 Euro | |
Bremen | § 10 (Fischereigesetz HB) | Gültiger Ausweis, max. 14 Tage gültig | Geldbußen bis zu 500 Euro | |
Hamburg | § 12 (Fischereigesetz HH) | Gültiger Ausweis, max. 14 Tage gültig | Geldbußen bis zu 1000 Euro | |
Hessen | § 24 (Fischereigesetz HE) | Gültiger Ausweis, max. 30 Tage gültig | Geldbußen bis zu 500 Euro | |
Mecklenburg-Vorpommern | § 20 (Fischereigesetz MV) | Gültiger Ausweis, max. 30 Tage gültig | Geldbußen bis zu 1000 Euro | |
Niedersachsen | § 22 (Fischereigesetz NI) | Gültiger Ausweis, max. 30 Tage gültig | Geldbußen bis zu 500 Euro | |
Nordrhein-Westfalen | § 19 (Fischereigesetz NW) | Gültiger Ausweis, max. 30 Tage gültig | Geldbußen bis zu 1000 Euro | |
Rheinland-Pfalz | § 22 (Fischereigesetz RP) | Gültiger Ausweis, max. 30 Tage gültig | Geldbußen bis zu 500 Euro | |
Saarland | § 15 (Fischereigesetz SL) | Gültiger Ausweis, max. 30 Tage gültig | Geldbußen bis zu 1000 Euro | |
Sachsen | § 20 (Fischereigesetz SN) | Gültiger Ausweis, max. 30 Tage gültig | Geldbußen bis zu 500 Euro | |
Sachsen-Anhalt | § 18 (Fischereigesetz ST) | Gültiger Ausweis, max. 30 Tage gültig | Geldbußen bis zu 1000 Euro | |
Schleswig-Holstein | § 22 (Fischereigesetz SH) | Gültiger Ausweis, max. 30 Tage gültig | Geldbußen bis zu 500 Euro | |
Thüringen | § 20 (Fischereigesetz TH) | Gültiger Ausweis, max. 30 Tage gültig | Geldbußen bis zu 1000 Euro |
Im Gegensatz dazu ist in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen ein auf einer bestimmten Anzahl von Tagen limitierter Touristenfischereischein verfügbar, der den Anglern erlaubt, nur an ausgewiesenen Gewässern zu fischen. Dabei müssen die Nutzer des Scheins die geltenden Fangbeschränkungen beachten, die ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.
Einige Bundesländer haben spezifische Vorschriften in Bezug auf verwendete Angelausrüstung, Fangmethoden oder Mindestmaße für bestimmte Fischarten. Daher sollten sich Touristen vor ihrem Angelausflug über die jeweiligen Bestimmungen informieren, um rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen. Abschließend ist es empfehlenswert, sich nicht nur über den Touristenfischereischein im eigenen Bundesland, sondern auch über die Regelungen der anderen Bundesländer zu erkundigen, bevor man das Angelvergnügen in Deutschland plant.
In einigen Bundesländern darf unter bestimmten Bedingungen angeln, ohne dass ein vollständiger Fischereischein benötigt wird. Diese Regelungen sind oft auf besondere Gruppen von Anglern beschränkt, wie beispielsweise Touristen oder Möglichkeiten zum Schnupperangeln für Kinder und Jugendliche. So können Interessierte mit einem sogenannten „Touristenfischereischein“ zeitlich begrenzte Erlaubnisse vom örtlichen Fischereiberechtigten erhalten.
Ihr seht also, wie immer und in allen Bereichen ist es in Deutschland gar nicht schwer, irgend etwas falsch zu machen.
Raubfisch angeln mit dem Touristenfischereischein?
In Deutschland ist das Angeln auf Raubfische, wie Hechte oder Zander, nicht in jedem Bundesland gleich geregelt. Während einige Bundesländer es Touristen erlauben, mit einem entsprechenden Schein Raubfische zu angeln, gibt es andere, die strengere Vorschriften haben und den Angelschein auf bestimmte Fischarten beschränken. Daher ist es unerlässlich, sich vor dem Fischen über die jeweiligen Landesbestimmungen zu informieren. Die zuständigen Fischereibehörden oder Angelvereine können zusätzliche Informationen bereitstellen, die für die jeweilige Region relevant sind.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass einige Bundesländer bestimmte Fangzeiten und Mindestmaße für Raubfische festlegen. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Fischbestände und der Förderung einer nachhaltigen Angelpraxis. Es ist nicht nur wichtig, den aktuellen Gesetzesrahmen im Zusammenhang mit dem Touristenfischereischein zu verstehen, sondern auch die ethischen und ökologischen Aspekte des Angelns zu respektieren. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und sicherzustellen, dass das Angeln sowohl für den Fischer als auch für die Natur positive Auswirkungen hat, sollte man stets die spezifischen Regelungen beachten.
Was kostet ein Touristenfischereischein?
Die Kosten für den Erwerb eines Touristenfischereischeins können in Deutschland je nach Bundesland erheblich variieren. In der Regel beträgt die Gebühr für einen solchen Schein zwischen 20 und 60 Euro, wobei die genauen Preise von den jeweiligen Landesbehörden festgelegt werden. So kann ein Touristenfischereischein in Bayern etwa 30 Euro kosten, während die gleichen Genehmigungen in Schleswig-Holstein für rund 25 Euro erhältlich sind. Diese Unterschiede spiegeln sich auch in den Bedingungen und der Gültigkeitsdauer des Scheins wider, die von Region zu Region unterschiedlich sein können.
Zusätzliche Gebühren können ebenfalls anfallen, insbesondere wenn spezielle Anglerzubehör oder weitere Dienste in Anspruch genommen werden. Beispielsweise können einige Bundesländer Gebühren für das Ausstellen eines zweiten oder erneuerbaren Scheins erheben. Zudem wird häufig eine Gebühr für die Ausstellung einer angelrechtlichen Einweisung verlangt, die zum Erwerb des Scheins notwendig sein kann. Es ist ratsam, sich die genauen Informationen direkt bei der zuständigen Fischereibehörde einzuholen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Und immer daran denken, es sind Behörden, die sollte man nicht 3 Tage vor Abreise kontaktieren, sondern am besten 3 Monate vorher.
Darüber hinaus bieten viele Bundesländer Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen an. Beispielsweise können Senioren, Familien mit mehreren Kindern oder Personen mit Behinderung Anspruch auf reduzierte Gebühren haben. In einigen Fällen wird auch ein ermäßigter Preis für Jugendliche angeboten. Diese Vergünstigungen sollen es einer breiteren Bevölkerungsschicht ermöglichen, das Angeln in den deutschen Gewässern auszuprobieren und die Natur zu genießen, ohne dass die Kosten zum Hindernis werden. Wer die Möglichkeit hat, sollte sich daher nach den spezifischen Regelungen seines Bundeslandes erkundigen, um gegebenenfalls von einer Ermäßigung profitieren zu können.
Für welche Gewässer gilt mein Touristenfischereischein?
Beim Fischen in Deutschland ist der Touristenfischereischein ein wichtiges Dokument, das internationalen Anglern erlaubt, legal in bestimmten Gewässern zu angeln. In der Regel ist es erforderlich, dass sich Angler über die jeweiligen Bestimmungen der Bundesländer und Kommunen informieren. Mit einem gültigen Touristenfischereischein kann man jedoch in ausgewählten Gewässern fischen, die für den Freizeitfischfang zugelassen sind.
Die Angelei mit einem Touristenfischereischein ist in vielen Gewässern möglich die -wie sollte es anders sein- unterschiedlich reguliert sind. Flüsse, Seen und Küstengewässer bieten zahlreiche Optionen für Angler. Es gibt jedoch spezifische Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Beispielsweise können bestimmte Fischarten, wie Forellen oder Hechte, einer Schonzeit unterliegen, während andere Gewässer möglicherweise eine Fangbegrenzung für bestimmte Arten festlegen. Dadurch soll der Fischbestand erhalten bleiben und nachhaltiges Fischen gefördert werden.
Zusätzlich ist es wichtig, dass Angler den jeweiligen Zustand des Gewässers sowie die darin lebenden Fischpopulationen beachten. Zum Beispiel gibt es Regionen, in denen der Einsatz von Kunstködern nicht erlaubt ist oder in denen nur mit einer bestimmten Art von Angelrute gefischt werden darf. Auch die Fangsaison spielt eine entscheidende Rolle. In vielen Gewässern gibt es temporäre Schließungen oder Einschränkungen, um während der Fortpflanzungszeiten der Fische ein gesundes Ökosystem zu gewährleisten.
Es ist ratsam, sich vor dem Angeln umfassend zu informieren und sich gegebenenfalls auch bei örtlichen Fischereivereinen oder Angelgeschäften zu erkundigen, um eine reibungslose Angel-Erfahrung zu ermöglichen.
Touristenfischereischein für Kinder?
Auch hier variieren die Regelungen von Bundesland zu Bundesland und betreffen meist das Alter von Kindern, die einen eigenen Schein benötigen. In den meisten Bundesländern dürfen Kinder bis zu einem bestimmten Alter ohne einen eigenen Touristenfischereischein angeln. Dieses Alter kann jedoch unterschiedlich sein.
In vielen Bundesländern, wie beispielsweise Bayern und Baden-Württemberg, dürfen Kinder bis zum Alter von 14 Jahren ohne eigenen Schein fischen, solange sie unter der Aufsicht eines Erwachsenen angeln. In Hamburg hingegen dürfen Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres ohne Schein angeln.
Informiert Euch rechtzeitig über die Altersgrenze, damit der Urlaub oder der Angelausflug nicht zum teuren Erlebnis wird. In einigen Ländern sind spezielle Erlaubnisse oder Genehmigungen notwendig, die bevor Kinder selbstständig angeln können, beantragt werden müssen. Bei der Planung eines Angelurlaubs, insbesondere wenn Kinder mit eingeplant sind, sollte die Einhaltung dieser Vorschriften eine prioritäre Rolle spielen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Angeln mit Kindern unter bestimmten Bedingungen ohne einen eigenen Touristenfischereischein möglich ist. Eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Vorschriften ist jedoch unerlässlich, um ein unbeschwertes Angelerlebnis zu gewährleisten.