Angeln MV

Extra Gebühr für Gastangler in Mecklenburg-Vorpommern

Neue Fischereiabgabe in Mecklenburg-Vorpommern: Das müssen Gastangler jetzt wissen

Ab dem Jahr 2025 tritt eine neue Regelung für Gastangler in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Wer dort angeln möchte, muss eine zusätzliche Fischereiabgabe in Höhe von zehn Euro entrichten – auch dann, wenn diese bereits im Heimatbundesland gezahlt wurde. Diese Neuerung wurde im Rahmen des neuen Fischereigesetzes beschlossen, das der Landtag im Juli 2024 verabschiedet hat.

Warum gibt es die neue Fischereiabgabe?

Mit der neuen Abgabe erwartet die Landesregierung jährliche Mehreinnahmen von rund 600.000 Euro. Diese Mittel sollen in die Pflege und den Schutz der Gewässer fließen, um nachhaltige Fischbestände und eine verbesserte Wasserqualität sicherzustellen.

Wer ist von der Regelung betroffen?

Die zusätzliche Fischereiabgabe richtet sich an Angler aus anderen Bundesländern, die in Mecklenburg-Vorpommern angeln möchten. Auch wenn in ihrem Heimatbundesland bereits eine entsprechende Gebühr gezahlt wurde, müssen sie diese in Mecklenburg-Vorpommern erneut entrichten. Diese Regelung ist nicht neu: Ähnliche Gesetze gibt es bereits in Schleswig-Holstein, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Bayern.

Was ändert sich für Touristen ohne Angelschein?

Für Urlauber, die keinen regulären Angelschein besitzen, bleibt der Touristenfischereischein eine Option. Dieser kostet derzeit 24 Euro, ist für 28 Tage gültig und beinhaltet bereits die Fischereiabgabe. In diesem Bereich sind keine Änderungen geplant.

Weitere Neuerungen im Fischereigesetz

Neben der Fischereiabgabe bringt das neue Gesetz weitere Erleichterungen für Angler:

  • Der Angelschein kann bei Kontrollen digital vorgezeigt werden.

  • Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb Deutschlands entfällt die erneute Prüfung oder Beantragung neuer Dokumente.

Entwicklung der Fischereiabgabe-Einnahmen

In den letzten Jahrzehnten haben sich die Einnahmen durch die Fischereiabgabe in Mecklenburg-Vorpommern kontinuierlich entwickelt. Nachfolgend eine grafische Darstellung der finanziellen Entwicklung:

Fischereiabgabe MV

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